KEYAUPAIRS CHINA

TIPPS

Es gibt so einige offene Fragen, die immer wieder von Gastfamilien gestellt werden. Die folgenden Tipps sollen Ihnen hilfreich sein:

Passt die chinesische Mentalität zu uns? Ist sie mit unserer vereinbar?
Wäre sie nicht anders, wäre es natürlich langweilig und ein Austausch verschiedener Kulturen würde keinen Sinn machen. Jedoch gilt die chinesische Mentalität als sehr pflichtbewusst, aufgeschlossen, fürsorglich, motiviert und fleißig. Chinesische Au-Pairs sind generell sehr gewissenhaft, umgänglich und verfügen über eine schnelle Auffassungsgabe.

Wie lange dauert es bis ein Au-Pair bei uns eintrifft?
China ist ein visumpflichtiges Land, daher muss ab dem Zeitpunkt der Bewerberauswahl bis zur Visumszuteilung  mit einer Bearbeitungsdauer von 8-12 Wochen gerechnet werden.

Ist es möglich ein Visum über ein Jahr hinaus zu verlängern?
Mit Erlöschen der Aufenthaltsdauer (maßgebend ist das im Visum eingetragene Gültigkeitsdatum) und somit der Arbeitserlaubnis erlischt auch der Au-pair-Status. Eine Verlängerung ist daher nicht möglich. Ein Au-Pair-Aufenthalt kann leider auch nicht wiederholt werden. Au-Pair-Aufenthalte in anderen Staaten sind möglich.

Sie möchten das Au-Pair mit in Ihren Urlaub nehmen?
Wenn Ihr Urlaubsland zu den Schengener Staaten gehört, besteht keinerlei Problem. Das Au-Pair Visum gilt in allen EU–Ländern und in den Schengener Staaten gleichermaßen. Sollte Ihr Aufenthaltsort jedoch außerhalb der EU und der Schengener Staaten sein, so wird dringend empfohlen, bei dem zuständigen Konsulat bzw. der Botschaft nachzufragen.

Habe ich die Möglichkeit, das Au-Pair auch anderweitig unterzubringen?
Laut dem deutschen Au-Pair-Gesetz sowie dem europäischen Au-Pair-Abkommen ist es nicht erlaubt, Au-Pairs außerhalb des eigenen Wohnraumes unterzubringen, da nur so die volle Integration in das Familienleben und der kulturelle Austausch ermöglicht werden kann.

Können die Aufwendungen für ein Au-Pair steuerlich geltend gemacht werden?
Generell ja, aber da es hier eine recht umfangreiche Gesetzgebung gibt, sollte immer ein Steuerberater hinzugezogen werden. http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/kinder-betreuungskosten.htm

Ist ein Au-Pair sozialversicherungspflichtig?
Grundsätzlich besteht keine Sozialversicherungspflicht. Ein Au-Pair Verhältnis begründet kein übliches Beschäftigungsverhältnis. Die Bundesregierung und die Sozialversicherungsträger sind der Ansicht, dass Au-Pair Verhältnisse „Betreuungsverhältnisse besonderer Art“ und damit gemäß der Richtlinien der Bundesagentur für Arbeit sozialversicherungsfrei sind.

Wer gibt uns eine Garantie, dass das Au-Pair zu uns passt?
Alle Beteiligten sind Menschen, die in ihrer individuellen Art und Weise verschieden sind. Unsere Aufgabe besteht darin, durch persönliche und intensive Gespräche, das Umfeld einer Familie beurteilen und einschätzen zu können. Wir nehmen Erwartungen und Anforderungen auf und vergleichen Sie mit den Interessen und Qualifikation unserer chinesischen Bewerber. Eine Garantie gibt es nicht, jedoch ein qualitativ hochwertiges Auswahlverfahren, das eine bestmögliche Übereinstimmung hervorbringt.

Gültigkeit eines ausländischen Führerscheins?
Grundsätzlich werden im Ausland ausgestellte Führerscheine hierzulande akzeptiert. Allerdings besteht nach 6 Monaten eine Registrierpflicht beim Straßenverkehrsamt. Dort werden die Führerscheininhaber je nach Alter, Fahrpraxis und Herkunftsland mit neuen unterschiedlichen Dokumenten ausgestattet.

 

 

 

Entdecke die Welt