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RECHTE & PFLICHTEN

Voraussetzungen für einen Au-Pair Aufenthalt: (Bundesagentur für Arbeit, Stand 2007)

  • 18-27 Jahre, abgeschlossene Schulausbildung (EU-/EWR-Staaten und Schweiz ab 17 Jahre möglich)
  • möglichst nicht verheiratet, kinderlos
  • Deutsch-Grundkenntnisse (es sind gute Grundkenntnisse der deutschen Umgangssprache erforderlich und anhand von entsprechenden Nachweisen bei uns, der Partneragentur und auch der Botschaft vorzulegen/A1/A2-Level*)
  • Bereitschaft zur Kinderbetreuung und Mithilfe im Haushalt
  • Erster Au-pair Aufenthalt in Deutschland
  • Nicht verwandt mit der Gastfamilie
  • Du solltest in der Lage sein, Dich an fremde Lebensgewohnheiten anzupassen und Dich in Deine Gastfamilie zu integrieren.

Achtung: Keine wiederholte Zulassung als Au-pair, auch dann nicht, wenn die
Höchstdauer von 12 Monaten beim ersten Au-pair Aufenthalt nicht
ausgeschöpft wurde!

*min. 170 Unterrichtseinheiten gemäß des europäischen Referenzabkommens

Rechte und Erwartungen des Au-Pairs

  • Integration in das Familienleben und Teilnahme an allen Familienaktivitäten
  • Ein eigenes, angemessenes Zimmer  (möbliert, beheizbar, abschließbar,
    mit Tageslicht, min. 8 qm²) im Haus bzw.  in der Wohnung der Gastfamilie
  • Verpflegung durch die Gastfamilie. Teilnahme an den gemeinsamen Mahlzeiten
  • Monatliches Taschengeld: 260,-- Euro
  • Übernahme der Kosten für eine Monatskarte für öffentliche Verkehrsmittel
    (ca. 40 Euro) durch die Gastfamilie
  • Freie Zeit für den Besuch einer Sprachschule und für kulturelle Unternehmungen (die Gebühren für den Sprachkurs werden generell selbst gezahlt, können jedoch, nach Absprache, auch von der Gastfamilie übernommen werden)
  • Mindestens 1 freier Tag pro Woche (meist sonntags)
  • 4 Wochen Urlaub bei einer Au-pair Dauer von 12 Monaten bei Weiterzahlung des Taschengeldes (bei kürzerem Aufenthalt 2 Tage Urlaub je vollem Monat)
  • Übernahme der Kosten für Kranken, -Unfall- und Haftpflichtversicherung
    erfolgt durch die Gastfamilie
  • Abschluss eines schriftl. Au-Pair Vertrages über die gegenseitigen Rechte und Pflichten. (Grundlage sind die aktuellen Merkblätter der Agentur für Arbeit)
  • Kündigung mit einer Frist von 2 Wochen nach Rücksprache mit der Agentur. In schwerwiegenden Fällen ist auch eine fristlose Kündigung möglich
  • Wechsel der Gastfamilie bei begründeten Problemen nach Rücksprache mit der Agentur

Pflichten des Au-Pairs

  • Verantwortungsbewusste Betreuung der Kinder
  • Mithilfe bei leichter Hausarbeit, z.B. Abspülen, Staubsaugen,
    einfache Gerichte kochen, Einkaufen usw., keine groben Putzarbeiten!
  • Maximal 30 Stunden pro Woche (einschließlich Babysitting), maximal 6 Stunden täglich, 1-2 Mal pro Woche Babysitting am Abend (Anwesenheitspflicht gilt als Arbeitszeit!)

Aufenthaltsdauer

  • 12 Monate (gesetzlich keine Verlängerung möglich!) . Wir sehen von
    einem 6-monatigen Aufenthalt ab, da die Eingewöhnungsphase für
    Au-Pair und Gastfamilie in einer solch kurzen Zeit gerade abgeschlossen wäre.

 

 

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