Voraussetzungen für einen Au-Pair Aufenthalt: (Bundesagentur für Arbeit, Stand 2007)
- 18-27 Jahre, abgeschlossene Schulausbildung (EU-/EWR-Staaten und Schweiz ab 17 Jahre möglich)
- möglichst nicht verheiratet, kinderlos
- Deutsch-Grundkenntnisse (es sind gute Grundkenntnisse der deutschen Umgangssprache erforderlich und anhand von entsprechenden Nachweisen bei uns, der Partneragentur und auch der Botschaft vorzulegen/A1/A2-Level*)
- Bereitschaft zur Kinderbetreuung und Mithilfe im Haushalt
- Erster Au-pair Aufenthalt in Deutschland
- Nicht verwandt mit der Gastfamilie
- Du solltest in der Lage sein, Dich an fremde Lebensgewohnheiten anzupassen und Dich in Deine Gastfamilie zu integrieren.
Achtung: Keine wiederholte Zulassung als Au-pair, auch dann nicht, wenn die
Höchstdauer von 12 Monaten beim ersten Au-pair Aufenthalt nicht
ausgeschöpft wurde!
*min. 170 Unterrichtseinheiten gemäß des europäischen Referenzabkommens
Rechte und Erwartungen des Au-Pairs
- Integration in das Familienleben und Teilnahme an allen Familienaktivitäten
- Ein eigenes, angemessenes Zimmer (möbliert, beheizbar, abschließbar,
mit Tageslicht, min. 8 qm²) im Haus bzw. in der Wohnung der Gastfamilie - Verpflegung durch die Gastfamilie. Teilnahme an den gemeinsamen Mahlzeiten
- Monatliches Taschengeld: 260,-- Euro
- Übernahme der Kosten für eine Monatskarte für öffentliche Verkehrsmittel
(ca. 40 Euro) durch die Gastfamilie - Freie Zeit für den Besuch einer Sprachschule und für kulturelle Unternehmungen (die Gebühren für den Sprachkurs werden generell selbst gezahlt, können jedoch, nach Absprache, auch von der Gastfamilie übernommen werden)
- Mindestens 1 freier Tag pro Woche (meist sonntags)
- 4 Wochen Urlaub bei einer Au-pair Dauer von 12 Monaten bei Weiterzahlung des Taschengeldes (bei kürzerem Aufenthalt 2 Tage Urlaub je vollem Monat)
- Übernahme der Kosten für Kranken, -Unfall- und Haftpflichtversicherung
erfolgt durch die Gastfamilie - Abschluss eines schriftl. Au-Pair Vertrages über die gegenseitigen Rechte und Pflichten. (Grundlage sind die aktuellen Merkblätter der Agentur für Arbeit)
- Kündigung mit einer Frist von 2 Wochen nach Rücksprache mit der Agentur. In schwerwiegenden Fällen ist auch eine fristlose Kündigung möglich
- Wechsel der Gastfamilie bei begründeten Problemen nach Rücksprache mit der Agentur
Pflichten des Au-Pairs
- Verantwortungsbewusste Betreuung der Kinder
- Mithilfe bei leichter Hausarbeit, z.B. Abspülen, Staubsaugen,
einfache Gerichte kochen, Einkaufen usw., keine groben Putzarbeiten! - Maximal 30 Stunden pro Woche (einschließlich Babysitting), maximal 6 Stunden täglich, 1-2 Mal pro Woche Babysitting am Abend (Anwesenheitspflicht gilt als Arbeitszeit!)
Aufenthaltsdauer
- 12 Monate (gesetzlich keine Verlängerung möglich!) . Wir sehen von
einem 6-monatigen Aufenthalt ab, da die Eingewöhnungsphase für
Au-Pair und Gastfamilie in einer solch kurzen Zeit gerade abgeschlossen wäre.